§24 Cops

1. Die verhängten Hafteinheiten dürfen 120 nicht überschreiten, ausgenommen bei mehreren Akten die aufeinander Folgen.                            (1 Hafteinheit = 1 Minute) 

2. Es dürfen maximal 80 Sozialstunden verteilt werden. (1 Sozialstunde = 1 Checkpoint) 

3. Der Exekutiven sind Orte zum Anbau, Ankauf, Verarbeitung oder zum Verkauf von Drogen, Waffen oder Gegenständen nur bekannt, wenn diese durch Hinweise durch die Bevölkerung oder durch Ermittlungsarbeit herausgefunden werden.

§25 Fraktionsgründung

1. Um eine Fraktion zu gründen, muss ein Konzept bei der Projektleitung eingereicht werden. Dieses Konzept muss mindestens Informationen über die Geschichte, das Verhalten, die Strukturen, die Fraktionskleidung/Fraktionsfarben sowie ein Fraktionsregelwerk enthalten. Der Ein- und Austritt muss darin klar dargelegt sein.

2. Es ist verpflichtend, sich an das Konzept zu halten. Des Weiteren muss das Auftreten authentisch sein (Bsp. ein MC fährt nicht mit Sportwagen durch die Gegend, sondern mit Motorrädern).

3. Zur Gründung werden mindestens 2 Mitglieder benötigt.

4. Eine Fraktion darf maximal 9 Mitglieder haben.

5. Eine Hinrichtung muss im Konzept klar  geregelt sein. Sollte dies dann in Betracht gezogen werden, muss dies per High Admin Ticket beantragt werden. Die Entscheidung unterliegt dem High Admin Team.

6. Der Fraktionsleiter muss sich selbständig um die Mitgliederliste kümmern und dafür sorgen, dass diese stets aktuell gehalten wird.

§26 Auftreten und Verhalten

1. Die Fraktionskleidung/Fraktionsfarben sind bei jeder Fraktionsaktivität zu tragen und die Fraktion kann anhand der Farben erkannt werden, allerdings keine Identität von Personen, solange diese voll maskiert sind. Des Weiteren sind die Fraktionskleidung/Fraktionsfarben für Zivilisten nicht gesperrt.

2. Fraktionen und Fraktionsmitgliedern, auch außerhalb von Fraktionsaktivitäten, ist es nicht gestattet, mit einer anderen Fraktion / anderen Personen oder Gruppierungen dauerhaft zusammenzuarbeiten. Der Handel mit anderen Fraktionen ist gestattet, soweit es keine permanente Zuarbeit ist. Jeder muss zwingend seine eigenen Ziele verfolgen.

3. Die Hood oder das Anwesen einer anderen Fraktion darf nur alle 24h überfallen werden. Eine Ausnahme besteht darin, wenn eine Fraktion in ihrem Anwesen Schutz sucht, dann darf der Konflikt dort weiter ausgetragen werden.

4. Jegliche Auseinandersetzungen zwischen Fraktionen müssen einen RP-Hintergrund haben.

5. Das Abfarmen von Zivilisten ist untersagt.

6. 30 Minuten vor und nach dem Serverneustart ist es verboten, jegliche Arten von Überfällen, Heists oder sonstiges durchzuführen.

7. Raubüberfälle dürfen von einer Person/Gruppe nur jede Stunde gestartet werden. 

8. Nach Aktionen gegen die Polizei sind 15 min auf dem Server zu verweilen zb. bei Raubüberfällen etc. 

9. Es ist untersagt, Drogenfelder, Verarbeiter, Verkaufs- oder Abgabepunkte abzucampen.

10. Das grundlose Provozieren von Polizisten, Gangs und anderen Spielern, auch außerhalb des Spiels, ist verboten (Baiting).

11. Ein Zusammenschluss mit anderen Fraktionen um gegen eine andere Fraktion zu agieren ist verboten.

12. Innerhalb der eigenen Fraktion darf man sich untereinander auch mit Vollmaskierung erkennen.

13. Illegale Substanzen dürfen nicht in Gang gebieten verkauft werden und führt zu einem Fraktions Strike

14. Wenn eine Fraktion eine andere Fraktion angreift oder sich auf illigale Routen begibt, dürfen alle Fahrzeuge verwendet werden, voraussetzung die Fahrzeuge sind in der Fraktionsfarbe Lackiert.
Ausgeschlossene Fahrzeuge: Motorräder, Unikatfahrzeuge, F22 Eurofighter, Koenigsegg Gemera, L. Essenza und Bugatti Chiron, Koenigsegg Jesko, BMW M8 GTE, Ferrari FXX K EVO.   

15. Um F6 nutzen zu können, müsst ihr eindeutig in euren Fraktionsfarben erkennbar sein! Als Zivilist dürft ihr eure Funktionen über F6 nicht benutzen! 

16. Während einer Aktion gegen eine andere Fraktion, ist es nicht erlaubt, im eigenen Fraktions-Anwesen Schutz zu suchen.

§27 Fraktionskrieg

1. Ein Fraktionskrieg muss beim Support mit einer aus dem RP heraus ergangenen Begründung beantragt werden und nach Genehmigung durch den OG oder seinen Vertreter dem gegnerischen OG oder seinem Vertreter persönlich angedroht werden. Die Androhung über Telefon, SMS oder Werbung gilt nicht als Kriegserklärung. Auch eine Beleidigung, der Beschuss von gegnerischen Fraktionsmitgliedern oder die Übernahme eines gegnerischen Territoriums gilt nicht als Kriegserklärung.

2. Beide Parteien haben sich anschließend vom Ort der Kriegserklärung ohne weitere Interaktionen zu entfernen.

3. Der Fraktionskrieg beginnt 30 Minuten nach der offiziellen Erklärung.

4. Nach 3 Tagen ist der Krieg beendet und es herrscht 2 Tage Waffenruhe. Ein Krieg kann maximal einmal verlängert werden und die Fortführung muss wie in Punkt 1 angedroht werden.

5. Während der zweitägigen Waffenruhe darf kein Krieg mit einer anderen Fraktion gestartet werden.

6. Eine Fraktion kann nur mit einer anderen Fraktion im Krieg sein. Wenn diese bereits im Krieg sind, darf keine Kriegserklärung durch eine dritte Fraktion erfolgen.

7. Fraktionskriege dürfen nur in umkämpften Territorien erfolgen.

8. Eine Fraktion, die einer anderen den Krieg erklärt hat, darf diesem sich nicht durch Abwesenheit entziehen.

9. Eine Fraktion darf maximal 3 mal im Monat Krieg führen.

§28 Haftung und Auflösung einer Fraktion

1. Die gesamte Fraktion ist verantwortlich für das Verhalten ihrer Mitglieder.

2. Sollten Mitglieder wiederholt gegen Regeln verstoßen, kann eine Fraktion auf Grund dessen aufgelöst werden.

3. Eine Fraktion darf nur eine illegale Route besitzen

4. Eine Auflösung kann auf Antrag durch den OG oder seinen Stellvertreter beantragt werden.

5. Eine Auflösung kann auch erfolgen, wenn 50% der Mitglieder einen Lastlogin >7 Tage haben oder wenn die Mitgliederanzahl auf die Hälfte der Anzahl der Gründungsgröße fällt.

6. Fraktionen erhalten für Verstöße “Strikes”, dieser verfällt nach 4 Wochen. Bei 5 “Strikes” wird die Fraktion aufgelöst, dabei verliert die Fraktion alle Gegenstände im Fraktionsinventar, sowie alle Fahrzeuge in der Fraktionsgarage.

7. Das Missbrauchen von Bugs, duplizieren von Gegenständen/ Geld, benutzen von Cheats, sowie der Gebrauch von Programmen, die GTA 5 zum Vorteil einer Fraktion / Person modifizieren führen zur sofortigen Auflösung einer Fraktion.  

§29 Umgang mit Cops

1. Das Abfarmen von Cops und Cop-Bashing ist untersagt.

2. Cops dürfen nur im aktiven Einsatz überfallen werden. Eine allg. Verkehrskontrolle / Geschwindigkeitskontrolle/-Messung, sowie eine darauffolgende Verfolgungsjagd gilt nicht als aktiver Einsatz.

3. ops dürfen als Geisel genommen werden, soweit eine aktive Geiselnahme erfolgt. 

4. Die Geiselnahme von Cops zur Erpressung und Herausgabe von Fraktionsmitgliedern oder anderen Mitspielern ist verboten.

5. Der direkte Angriff auf eine Einrichtung der Exekutive (inkl. Staatsgefängnis), Legislative und Judikative ist verboten. Wobei es erlaubt ist, Mitglieder und Personen aus dem Staatsgefängnis zu befreien.

6. Mitarbeiter der Exekutive dürfen nur von einer Person durchsucht werden und es darf nur das abgenommen werden, was die Person tragen kann. Somit ist die Weitergabe von Gegenständen, um mehr Platz zu haben oder das mehrmalige Durchsuchen nicht erlaubt.

7. Das oberste Ziel einer Fraktion und deren Mitgliedern ist, der Exekutive zu entkommen. Daher gilt nach erfolgreicher Flucht die Situation als beendet. Man darf sich danach nur neu in Gefahr begeben, um Fraktionsmitglieder zu befreien.

§30 Geiseln

1. Es dürfen maximal 4 Geiseln genommen werden.

2. Fake Geiseln sind nicht zulässig.

3. Es dürfen nicht immer dieselben Personen als Geiseln genommen werden.

4. Pro Geisel dürfen maximal 20.000$ Lösegeld gefordert werden. 

5. Mitglieder der Legislative dürfen nur entführt werden, wenn sie offiziell mit Polizeischutz und Dienstfahrzeug unterwegs sind. Außerhalb ihrer Dienstzeit dürfen Mitglieder der Legislative nicht entführt werden.

§31 inoffizielle Fraktionen, Gruppierungen und Einzelpersonen

6. Inoffizielle Fraktionen sind beim Support anzumelden, sofern diese wiederkehrend gemeinsam zusammen agieren.

7. Für inoffizielle Fraktionen, Gruppierungen und Einzelpersonen ist das Crimeregelwerk in gleichem Maße gültig.

8. Als Gruppierung gilt der Zusammenschluss von mindestens 3 Personen, die gemeinschaftliche Ziele haben und an der gleichen Interaktion teilnehmen.

9. Wird eine inoffizielle Fraktion durch Fehlverhalten geschlossen, so werden sämtliche Besitztümer der aktiven und inaktiven Mitglieder eingezogen.

§32 Wechsel

1. Beim Wechsel von Crime zu Exekutive und Exekutive zu Crime ist eine 7 Tage Frist einzuhalten.

2. Bei Wechsel von Crime zu Crime besteht keine Frist.